| 0. | Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge mit Auftraggebern |
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| Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Telefon- und sonstige Dienstleistungen mit unseren Auftraggebern, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber, und Nebenabreden bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden. |
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| 1. | Angebot und Vertragsabschluss |
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| 1.1 | Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. |
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| 1.2 | Verträge und Änderungen von Verträgen kommen mit uns nur zustande, wenn wir Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen oder Änderungen schriftlich mit unserem Auftraggeber vereinbart oder die von unserem Auftraggeber bestellten Leistungen erbracht haben. |
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| 1.3 | Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind. |
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| 2. | Fristen und Termine |
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| 2.1 | Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, falls sie mit unserem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden. |
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| 2.2 | Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der unserem Auftraggeber obliegenden Pflichten und Beistellungen voraus. |
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| 2.3 | Höhere Gewalten und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Arbeitskämpfe, Maschinenausfälle, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob diese Umstände bei uns eingetreten sind, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistungen führen, vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwas vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt. |
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| 3 | Vertragsdurchführung, Weisungsbefugnis und Arbeitsunterlagen |
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| 3.1 | Die uns übertragenen Leistungen erbringen wir in eigener Regie in Abstimmung mit unserem Auftraggeber. Wir sind berechtigt, die uns obliegenden Leistungen durch Subunternehmer zu erbringen. |
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| 3.2 | Grundlage der von uns zu erbringenden Leistungen sind die schriftlichen Vorgaben unseren Auftraggebers, die vor Abschluss des jeweiligen Vertrages mit uns abzustimmen sind. Änderungen dieser Vorgaben sind mit einer Frist von 4 Wochen anzuzeigen. Sie bedürfen unserer Zustimmung, um Bestandteil des jeweiligen Vertrages zu werden. |
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| 3.3 | Unserem Auftraggeber steht keine Weisungsbefugnis gegenüber unseren Mitarbeitern und Subunternehmern zu. |
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| 3.4 | Wir treten – falls mit unserem Auftraggeber vereinbart – namens und in Vollmacht unseres Auftraggebers auf und geben Informationen unter seinem Namen weiter und nehmen im Namen des Auftraggebers Informationen, Termine etc. entgegen. Der Auftraggeber ist in derartigen Fällen für die Richtigkeit der von uns weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter frei, die uns gegenüber infolge dieser Informationen und Auskünfte erhoben werden. |
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| 4 | Vergütung |
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| 4.1 | Unsere Vergütung versteht sich rein netto, und zwar ausschließlich sämtlicher Nebenkosten, die wir unserem Auftraggeber gesondert in Rechnung stellen. |
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| 4.2 | Umsatzsteuer ist in der Vergütung nicht eingeschlossen. Sie wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. |
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| 4.3 | Wir sind berechtigt, die Vergütung für die Leistungen zu verlangen, die unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auch unseren anderen Auftraggebern in Rechnung gestellten Vergütung entspricht, falls zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. |
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| 4.4 | Über unsere Leistungen können wir in angemessenen, längstens jedoch in monatlichen Abständen Abschlagsberechnungen stellen. |
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| 5. | Zahlungen |
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| 5.1 | Zahlungen hat unser Auftraggeber an uns nach Zugang der (Abschlags-)Rechnungen ohne jeden Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnungen an uns zu leisten. |
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| 5.2 | Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung und nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Wechsel- und Scheckbeträge werden unserem Auftraggeber erst gutgeschrieben, wenn uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht. Entstehende Kosten sind uns zu erstatten. |
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| 6. | Kündigung |
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| Die mit uns geschlossenen (Service-) Verträge sehen eine individuelle Vertragslaufzeit vor. Ergänzend zu den dort vorgesehenen Bestimmungen und der ggfs. Ergänzend zu den auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen geltenden ordentlichen Kündigungsfristen sind wir berechtigt, einen mit dem Auftraggeber geschlossenen (Service-) Vertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern |
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| | - | unser Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 6 Wochen in Rückstand gerät, |
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| | - | der Auftraggeber sich uns gegenüber nachhaltig geschäftsschädigend verhält und dieses geschäftsschädigende Verhalten trotz Abmahnung unter angemessener Fristsetzung fortsetzt, |
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| | - | der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wurde, das Insolvenzverfahren über dein Vermögen beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist, |
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| oder |
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| | - | der Auftraggeber die in dem (Service-) Vertrag vereinbarten, ihm obliegenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt und er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Setzung einer angemessenen Frist zum Erfüllen der ihm obliegenden Pflichten fortsetzt. |
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| Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sind wir berechtigt als pauschalen Schadensersatz die in dem jeweiligen (Service-) Vertrag vereinbarte monatliche Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit zu beanspruchen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren und unserem Auftraggeber der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. |
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| 7. | Haftung |
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| 7.1 | Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) des Auftraggebers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. |
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| 7.2 | Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch unseres Auftraggebers gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft durch uns gehaftet wird. |
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| 7.3 | Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. |
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| 7.4 | Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Auftraggebers verbunden. |
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| 8. | Übertragung, Aufrechnung und Einbehalt |
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| 8.1 | Unser Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen. |
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| 8.2 | Unser Auftraggeber kann uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen. |
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| 8.3 | Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf dem demselben Vertragsverhältnis beruht. |
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| 9. | Datenschutz und Geheimhaltung |
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| 9.1 | Wir dürfen die unseren Auftraggeber betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke verarbeiten und einsetzen. |
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| 9.2 | Die wechselseitig übernommenen/verwendeten Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind alle Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken. |
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| 10. | Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilunwirksamkeit |
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| 10.1 | Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem zwischen uns und unseren Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten –auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks- ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts-/Landgericht. Wir sind jedoch –nach unserer Wahl- berechtigt, Ansprüche gegen unseren Auftraggeber auch vor den für seinen Sitz zuständigen Gerichten geltend zu machen. |
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| 10.2 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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| 10.3 | Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt. |